AGB für "Ferienhaus Muschelsucher"
Sehr geehrte Gäste,
die nachfolgenden Regelungen gelten grundsätzlich mit Vertragsabschluss für das in der Buchungsbestätigung genannte Ferienhaus als vereinbart.
Sie sind Inhalt des zustande kommenden Beherbergungsvertrages zwischen Ihnen und dem Eigentümer.
Es handelt sich bei diesem Objekt grundsätzlich um eine rauchfreie Zone, dieses betrifft das gesamte Grundstück.
Vertragsabschluss (Mietvertrag)
Eine verbindliche anerkannte Buchung des Ferienhauses erfolgt ausschließlich in schriftlicher Form. Durch schriftliche Bestätigung der Buchung durch den Vermieter sowie Überweisung der vereinbarten Anzahlung durch den Mieter wird der Vertrag wirksam.
Mietpreis und Nebenkosten
In dem vereinbarten Mietpreis sind die Kosten für die Endreinigung, Strom und Wasser enthalten.
Das Laden von E-Autos ist nicht möglich.
Eine Anzahlung in Höhe von 25% vom vereinbarten Mietpreis ist bei Vertragsabschluss (bestätigter unterzeichneter Mietvertrag) sofort fällig.
Die Restzahlung ist spätestens 28 Tage vor Mietbeginn zu leisten.
Empfänger: Ina Rehfeldt
IBAN: DE29 1001 0010 0344 2691 32
BIC: PBNKDEFF Postbank
Kaution
Auf eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 200 Euro möchten wir verzichten.
Voraussetzung/Grundlage für den Verzicht ist der Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung.
Pflichten der Mieter
Das Mietobjekt wird dem Mieter für die vereinbarte Mietdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubs- und private Zwecke vermietet und darf maximal nur mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl belegt werden.
Der Mieter wird das Mietobjekt und die Einrichtungsgegenstände pfleglich und mit Sorgfalt behandeln.
In dem Ferienhaus entstehende Schäden hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
Für die schuldhafte Beschädigung von Mieträumen, Einrichtungsgegenständen und Inventar des Ferienhauses ( z.B. beschädigtes Geschirr, zerbrochene Fensterscheiben, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar) oder Verunstaltung des Gartens sowie Beschädigung der zu dem
Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen, Haustieren oder Besuchern verursacht worden ist.
In Spülbecken dürfen schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hinein gegossen werden. Es ist untersagt, Binden, Windeln, Slip-Einlagen, Tampons, Lebensmittel, Asche oder sonstige zur Verstopfung/Verunreinigung führende Gegenstände in die Toilette zu werfen.
Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen oder Beschädigungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Die Kosten der Instandsetzung/Reparatur der in Folge von Verstopfungen/Beschädigungen des Abwassersystems entstehenden Überschwemmungen usw. trägt der Mieter.
Stornierung durch den Mieter
Vor dem Antritt der vereinbarten Mietzeit kann der Mieter jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten.
Der Rücktritt muss schriftlich (z.B. E-Mail, Brief) erklärt werden.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendung und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
Stornierungsgebühren
Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
Kündigung
- 61 Tage vor Mietbeginn: 0 % des Mietpreises
- 60 bis 49 Tage vor Mietbeginn: 15 % des Mietpreises
- 48 bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
- 34 bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
- 20 bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
- ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises.
Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
Wird das Mietobjekt komplett für den in Frage kommenden Mietzeitraum anderweitig vermietet, erhält der Mieter die geleistete Entschädigung abzüglich einer Aufwandspauschale von € 35,00 zurück.
Bei vorzeitiger Abreise oder bei Nichtanreise hat der Mieter keinen Ersatzanspruch für die nicht in Anspruch genommenen Miettage.
Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-/-Abbruchversicherung wird empfohlen.
Epidemie/Pandemie
Die in Folge von Epidemie/Pandemie durch Bundes/Landesregierung oder nachgeordneten Behörden angeordneten Reisebeschränkungen bzw. Sperrzeiten, die zur Stornierung der Anmietung des Ferienhauses führen, werden durch Bestimmungen und deren jeweiligen Auswirkung durch jeweils zuständige Institutionen geregelt.
Rücktrittsrecht des Vermieters
Im Falle einer Absage von Vermieterseite in Folge höherer Gewalt, bzw. behördlicher Anordnungen in Folge von Epidemie/Pandemie oder anderer unvorhersehbarer Umstände, welche die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des Mietpreises/anteiligen Mietpreises (Anzahlung).
Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrags gerechtfertigt ist. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei
dem Vermieter.
Die Nutzung des Hauses und der Außenanlagen erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.
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Hausordnung
Leider sind Regeln unumgänglich.
Um sicher zu stellen, dass sich auch die nachfolgenden Gäste wohl fühlen, bitte ich um Einhaltung dieser Regeln.
Im Interesse eines jeden Feriengastes wird um pflegliche Behandlung des Hauses und des Inventars gebeten.
Mitbringen von Hunden
Das Mitbringen von bis zu 2 Hunden ist bei uns kostenlos. Abweichungen davon sind nach Absprache möglich. Ich bitte darum, bei Buchung die Rasse und das Geschlecht der Vierbeiner anzugeben. Vom Vermieter schriftlich bestätigte Hunde dürfen mitgeführt werden. Ich bitte für den Hund/die Hunde
entsprechende Lieg- und Schlafmöglichkeiten mitzubringen oder die Hundekörbchen, die im Ferienhaus zur Verfügung stehen, zu nutzen, da die Tiere nicht auf unseren Betten und dem Sofa liegen dürfen. Bei Nichteinhaltung und damit eventuell einhergehender Beschädigung/Verschmutzung trägt der Hundebesitzer die entstehenden Kosten für Reparatur und Reinigung, sollten die Reparaturkosten den Neuanschaffungswert übersteigen, sind die Kosten für eine Neuanschaffung seitens des Mieters zu tragen.
Mitgebrachte, angemeldete Hunde dürfen in dem Ferienhaus nicht allein zurückgelassen werden, wenn die Besitzer das Ferienhaus verlassen, auch nicht im Garten.
Ausnahme:
Bei extremer Witterung, z.B. Hitze, dürfen die Hunde, die sich eingelebt haben, und es gewöhnt sind kurzfristig allein zu bleiben, in dem Zeitraum, der für Besorgungen notwendig ist, in dem Ferienhaus verbleiben.
Dieser Zeitraum sollte nicht länger als max. 1-2 Std. sein.
Kosten für durch das Alleinsein entstehende Schäden oder Verschmutzungen durch den Hund sind vom Mieter zu tragen.
Jeder Gast verpflichtet sich, vor der Anreise eine Hundehaftpflichtversicherung
abgeschlossen zu haben.
Jedem Vierbeiner kann mal ein Malheur passieren. Sollte Ihr Hund Schäden am Hauseigentum (z.B. Matratzen, Stühlen, Schränken oder Gartenmöbel) verursachen, sind wir leider dennoch dazu verpflichtet, Ihnen die entstehenden Kosten in Rechnung zur stellen.
Hunde dürfen nicht in der Dusche abgewaschen/gebadet werden. Dafür gibt es neben der Haustür einen Außenwasseranschluss.
Auch der Garten sollte so verlassen werden, wie Sie ihn vorgefunden haben. Für „Hinterlassenschaften“ liegen im Ferienhaus Hundekotbeutel bereit. Diese sind bitte nach Nutzung in der dafür vorgesehenen grauen Mülltonne zu entsorgen.
Wir bitten Sie in unseren Räumlichkeiten stets auf das Verhalten Ihres Hundes/Ihrer Hunde zu achten.
Mitbringen von anderen Tieren
Das Mitbringen von anderen Tieren ist nicht gestattet.
Sonstiges
Rauchfrei – Nichtraucherobjekt.
Mit Rücksicht auf nachfolgende Gäste und unsere Familie möchten wir das
Ferienhaus rauchfrei halten. Daher besteht im gesamten Ferienhaus und auf dem Grundstück ein Rauchverbot, ich bitte hierfür um Verständnis.
Dinge des täglichen Bedarfs:
Unser Ferienhaus wurde von uns ausgestattet mit Toilettenpapier,
Küchenpapier, Servietten, Kaffeefilterpapier und Taschentüchern, Gewürzen, Grillanzünder u.v.m.
All diese Dinge dürfen Sie gerne nutzen. Sollte etwas zu Neige gehen, bitten wir Sie, das Verbrauchte für den nächsten Gast aufzufüllen.
Die Gartenpforte ist nicht abgeschlossen.
In der Gemeinde Damp wird der Müll getrennt und zwar in Bio, Restmüll, Altpapier, Glas und Kunststoff/Plastik (gelbe Tonne). Bitte jeweils in den bereitgestellten Mülltonnen entsorgen.
Altglas und Altpapier – Es tut mir leid, diese beiden Dinge müssen in der Gemeinde Damp aufgestellten Sammelcontainern selbst entsorgt werden, es gibt hierfür keine Tonne am Haus. Die nächsten Container sind ca. 5 Minuten zu Fuß entfernt in der Hans-Damp-Straße.
Das Entfernen – auch das nur zeitweise Entfernen – von Gegenständen und Möbeln aus der Wohnung ist strengstens untersagt. Einrichtungsgegenstände aus der Ferienwohnung dürfen nicht im Garten verwendet werden.
Gartenmobiliar – Die Sitzkissen für die Terrassenmöbel sind outdoor-tauglich und befinden sich in der Box auf der Terrasse. Es wäre nett, wenn Sie diese nachts wieder hinein räumen würden.
Den Grill bitte nicht verrücken, grundsätzlich darf nur im Garten gegrillt werden. Grillkohle gehört nicht zur Ausstattung und muss selbst mitgebracht werden, Grillanzünder liegen im Schuppen bereit.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nur komplett ausgeglühte und abgekühlte Grillkohle/Asche in die braune Tonne entsorgt werden darf.
Den Staubsaugerbeutel bitte, falls er voll sein sollte, im Restmüll entleeren.
Alle Böden dürfen nicht nass, sondern nur feucht gewischt werden.
Die Heizung im Bad sollte im Winter immer auf mindestens 5 Grad eingestellt werden.
In den Wintermonaten bitte darauf achten, dass bei geöffneten/gekippten Fenstern der Thermostat (an der Wand) Heizung ausgeschaltet bleibt.
Bitte auf keinen Fall die Heizung von der Stromversorgung trennen.
Bitte darauf achten, dass beim Verlassen des Ferienhauses auch die Terrassentür abgeschlossen ist und die Terrassenmöbelauflagen bei schlechtem Wetter in die Box geräumt werden, sowie die Markise und Sonnenschirme eingefahren werden.
Hierbei weise ich ausdrücklich darauf hin, dass die Markise auch über Nacht eingefahren werden muss.
Sollte das Putz-Team mit starken, über das übliche Maß hinaus gehenden, Verschmutzungen zu kämpfen haben, müssen wir Ihnen diese Leistungen zusätzlich mit 30,– €/Std. berechnen.
Haftung
Ich möchte darauf hinweisen, dass auf dem Grundstück kein Winterdienst besteht. Gerät zum Schneeräumen steht jedoch zur Verfügung. Abstreumittel bei Glätte stehen bereit, Streusalz ist nicht erlaubt.
Parkmöglichkeiten
Es kann direkt an dem Ferienhaus geparkt werden, weitere öffentliche Stellflächen befinden sich in unmittelbarer Nähe. Durch den zur Verfügung gestellten Stellplatz kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht.
Für Verlust oder Beschädigung fremder Sachen in Verbindung mit der Anmietung des Ferienhauses, sowie für Personenschaden können wir keine Haftung übernehmen.
Bei Nichteinhaltung der Hausordnung kann der Vermieter entscheiden vom Vertrag zurückzutreten ohne Ansprüche seitens des
Kunden/Gastes.
Wir und alle nachfolgenden Gäste danken für die Einhaltung dieser Hausordnung.
Anreise- und Abreisezeiten
Die Anreise kann ab 16.00 Uhr am Anreisetag erfolgen. Abweichende Zeiten sind gegebenenfalls nach Absprache möglich.
Sollten sich seitens des Gastes Verzögerungen in der Anreise ergeben, bitte
rechtzeitig den Vermieter informieren. Generell würde ich mich freuen, wenn Sie mir die ungefähre Zeit Ihrer Anreise mitteilen würden.
Gerne über meine Mobil-Nr. : 0151-29 160 233.
An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag.
Am Tag der Abreise ist das Ferienhaus bis 10.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand zu verlassen.
Kleine Hilfestellung für den Mieter:
Folgende Arbeiten hat der Mieter selbst zu erledigen und deshalb hier als kleine Hilfestellung noch einmal eine Checkliste für den Tag der Abreise:
Bei Abreise müssen alle Gegenstände an dem Platz stehen, wo sie hin gehören, damit der Vermieter oder Verwalter eine leichte Kontrolle hat.
- Abziehen der Bettwäsche
- Alle Räume besenrein
- Küche: Backofen/Herd reinigen, Töpfe, Geschirr und Bestecke gesäubert in
den Schränken verstauen.
- Kühlschrank: leeren, abtauen, auswaschen, ausstellen und Tür öffnen
- Kaffeemaschinen säubern, sowie alle benutzen Elektrogeräte
- Die Spülmaschine ausräumen
- entleeren der Mülleimers in der Küche und im Bad
- Terrasse und Garten frei von Abfall und Papierresten
- Hinterlassenschaften von Hunden (wenn noch nicht geschehen) entfernen
- den Zustand des Gartens kontrollieren und ggf. den Urzustand wieder
herstellen.
- Den Grill (auch Grillrost) reinigen, wenn er benutzt wurde
- Die Markise einfahren, gleichwohl den Sonnenschirm
- Fernbedienungen auf den Tisch
- Bitte denken Sie an die Rückgabe der Schlüssel
WLAN-Nutzungsbedingungen
Der Mieter akzeptiert mit der Entgegennahme der Zugangscodes für kabelloses Internet (WLAN) die folgenden Nutzungsbedingungen:
Der Vermieter hat das Mietobjekt mit einem Internetzugang über WLAN ausgestattet. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet.
Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung des Vermieters und jederzeit widerruflich. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges
für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische, jugendgefährdende oder kostenpflichtige Seiten).
Mieter haften für die durch sie aus der Nutzung des WLANs sowie der Nutzung des WLANs durch Kinder eventuell entstehenden Folgen und den daraus eventuellen resultierenden zusätzlichen Kosten.
Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzername und Passwort. Die Zugangsdaten (Benutzername sowie Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, die Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungs-beschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt.
Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann.
Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden am Endgerät des Mieters sowie sämtlicher Software oder Daten, die durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung.
Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich.
Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die darauf resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende
Recht einzuhalten.
Der Mieter/Nutzer verpflichtet sich insbesondere:
das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder
rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
keine urheberrechtlich geschützten Inhalte widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen;
die geltenden Jugendschutzvorschriften zu beachten;
keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte zu versenden oder zu verbreiten;
das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderer Formen unzulässiger Werbung zu nutzen.
Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Ahrensburg zuständig.
Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben
oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Allgemeines
Mit diesen AGBs und den klaren Regelungen möchten wir Missverständnissen zuvorkommen.
Die Haftung des Vermieters beschränkt sich auf die Ansprüche, die die Haftpflichtversicherung übernimmt.
Generell gilt aber: ein offenes, direktes Gespräch regelt so gut wie alles.